Yuriy Gladun
Consultant in Legal Affairs|Attorney Recht, Steuern und Zoll
yuriy.gladun@ukraine.ahk.deAm 19. Mai 2026 wurde in Paris ein Abkommen zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung der Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommenssteuern sowie zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -umgehung unterzeichnet. Dies ist bereits der dritte internationale Vertrag zwischen den beiden Ländern, der Fragen der Besteuerung regelt.
Das Abkommen ersetzt das vorherige Abkommen zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das am 3. Juli 1995 unterzeichnet wurde.
Im neuen Abkommen wurden Begriffe, darunter der Begriff „ansässig“, präzisiert. Außerdem wurden Änderungen an den Anforderungen für die Auszahlung bestimmter Einkünfte vorgenommen und die möglichen Steuersätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren angepasst. So wurden die Anforderungen für die Besteuerung von Dividenden mit einem möglichen Steuersatz von 5 % verschärft, während alle anderen Dividenden im Quellenstaat mit 15 % statt 10 % besteuert werden können. Zinsen und Lizenzgebühren können mit einem Steuersatz von 5 % besteuert werden. Auch das Verfahren der gegenseitigen Verständigung wurde präzisiert.
Das Abkommen von 2026 berücksichtigt alle aktuellen Trends im Kampf gegen Steuerhinterziehung. So wurde insbesondere eine moderne Regelung zum Austausch von Steuerinformationen aufgenommen; ein Artikel über die Amtshilfe bei der Steuererhebung wurde eingefügt (ein ähnliches Verfahren ist bereits im multilateralen Übereinkommen der OECD und des Europarats vorgesehen). Zudem wurde eine Beschränkung für die Inanspruchnahme der Vorteile dieses Abkommens eingeführt.
Dieses Abkommen muss noch in beiden Ländern ratifiziert werden und tritt erst danach in Kraft.
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