Yuriy Gladun
Consultant in Legal Affairs|Attorney Recht, Steuern und Zoll
yuriy.gladun@ukraine.ahk.deIm Mittelpunkt unserer Beratung in der Ukraine stehen Fragen rund um den erfolgreichen Markteinstieg.
Die AHK berät und unterstützt Sie bei Ihren Geschäften in der Ukraine und bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen, insbesondere in den Bereichen:
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Wareneinfuhr in die Ukraine und helfen bei Schwierigkeiten mit der Zollabfertigung.
Die AHK Ukraine unterstützt Sie bei außergerichtlichen Konfliktlösungen. Die Mediationsordnung zur Lösung von Wirtschaftskonflikten regelt ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.
Das Mediationsverfahren ist eine Alternative zu Gerichts-, Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren. Die Verfahrensparteien sollen im Mediationsverfahren mit Hilfe eines Mediators eine interessengerechte Lösung ihres Konfliktes finden.
In den meisten Fällen empfehlen wir für die Gründung eines Unternehmens in der Ukraine die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV), einer Repräsentanz oder einer Filiale in der Ukraine.
Die Registrierung beim staatlichen Registrator (Notar) dauert maximal 1-2 Tage. Dazu müssen jedoch alle erforderlichen Dokumente vorbereitet werden.
Die Kosten der Eintragung der Gesellschaft sind gering, aber es fallen Kosten für die Übersetzung der Dokumente ins Ukrainische, die notarielle Beglaubigung, die Bezahlung des staatlichen Registrars und ggf. die Bezahlung einer bevollmächtigten Person an.
Eine Reise in die Ukraine ist nicht zwingend erforderlich. Dies kann durch eine ukrainische bevollmächtigte Person mittels einer Vollmacht erfolgen.
In der Ukraine gibt es derzeit folgende Rechtsformen für Unternehmen:
Wir empfehlen für die Gründung eines Unternehmens in der Ukraine die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOV), die der deutschen GmbH sehr ähnlich ist. Es gibt keine Anforderungen hinsichtlich des Mindeststammkapitals, der Anzahl der Mitarbeiter oder der Anzahl der Gründer.
Die Liste der Dokumente ist gesetzlich festgelegt:
Hinweis: Alle Dokumente, die außerhalb der Ukraine ausgestellt wurden, müssen notariell beglaubigt und im Ausstellungsland mit einem Apostille versehen sein. Diese Regel gilt auch für Vollmachten für ukrainische Bevollmächtigte.
In der Ukraine gibt es derzeit etwa 60 Banken. Bei der Bank Ihrer Wahl werden die Dokumente über die staatliche Registrierung der Gesellschaft und eine Kopie der Satzung vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen vor Ort kann der Antrag zur Kontoeröffnung gestellt werden. Der Direktor muss zur Kontoeröffnung persönlich anwesend sein.
Es gibt Steuervergünstigungen für Unternehmen, die unter die Regelungen der Diia City (IT-Dienstleistungen), der Defense City (Verteidigungsindustrie) und von Industrieparks fallen.
Der allgemeine Unternehmenssteuersatz beträgt 18 %. Bei der Auszahlung passiver Einkünfte an Nichtansässige (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren) gilt ein Steuersatz von 15 %.
Ja, für die Gründung einer Gesellschaft ist eine lokale Adresse erforderlich.
Für die Gründung einer Gesellschaft kann nur ein ukrainischer Staatsbürger oder ein Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine als Geschäftsführer fungieren. Nach der Gründung kann die Gesellschaft eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Geschäftsführer beantragen.
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yuriy.gladun@ukraine.ahk.de