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2026: Neues DBA mit der Ukraine – Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert

Legal Update #15

Legal Update

Deutschland und die Ukraine haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das frühestens ab dem 1. Januar 2027 anwendbar sein wird. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die 183-Tage-Regel wird künftig anhand eines rollierenden Zwölfmonatszeitraums berechnet.
  • Beiträge zu anerkannten Altersvorsorgeeinrichtungen werden unter bestimmten Voraussetzungen gleichbehandelt.
  • Für Wegzugsfälle wird eine ausdrückliche Regelung einschließlich eines Step-up-Mechanismus eingeführt.
  • Bei bestimmten Fällen der Nichtbesteuerung kann Deutschland von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wechseln.
  • Verständigungsverfahren, Informationsaustausch, Amtshilfe und Missbrauchsabwehr werden gestärkt.

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