Am 1. September 2025 tritt in der Ukraine das Gesetz „Über Lobbying” in Kraft, und das Transparenzregister – ein System, das öffentlichen Zugang zu Informationen über Lobbyisten und ihre Aktivitäten gewährleistet – wird eingeführt. Das Register soll die Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Öffentlichkeit und Behörden gewährleisten.
Das Gesetz reguliert erstmals die Ausübung von Lobbyingaktivitäten in der Ukraine.
Wir erklären die Kernpunkte des neuen Gesetzes:
- Was gilt als nach dem neuen Gesetz als „Lobbying“?
Lobbying ist eine Tätigkeit, die darauf abzielt, die Verabschiedung, Änderung oder Aufhebung von Rechtsvorschriften im kommerziellen Interesse zu beeinflussen. Zu solchen Tätigkeiten gehören jegliche Kommunikation mit Vertretern der Behörden, die Einladung zu Veranstaltungen, die Erstellung und Verbreitung von Positionspapieren usw. - Wer gilt als Lobbyist (Lobbying-Subjekt)?
Lobbyisten können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, die sowohl im Interesse ihrer Kunden als auch in ihrem eigenen Interesse handeln.
Lobbyisten sind also nicht nur professionelle Lobbyisten oder Wirtschaftsverbände, sondern auch alle Unternehmen, die in ihrem eigenen Interesse Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen. - Registrierung und Berichterstattung für Lobbyisten
Alle Lobbyisten sind verpflichtet, sich im Transparenzregister zu registrieren und zweimal jährlich Berichte einzureichen. Dazu gehören Informationen über ihre Aktivitäten, die Kosten für Lobbyarbeit, die Begünstigten dieser Aktivitäten sowie Kontakte zu Vertretern von Behörden.
Für Fragen zur Registrierung und Berichterstattung stehen wir den Mitgliedern gerne zur Verfügung.