Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat das Gesetz Nr. 7508 verabschiedet, das den Ansatz für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) in der Ukraine modernisiert. Ziel sind bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen in den Wiederaufbau des Landes. Mit dem neuen Gesetz soll der bisher komplexe und kaum genutzte ÖPP-Mechanismus wiederbelebt und effektiver gestaltet werden. Das Gesetz wurde am 30.07.2025 vom Präsidenten der Ukraine unterzeichnet.
Wesentliche Änderungen:
- Kombinierte Finanzierung – die Kombination von Haushaltsmitteln, privaten und Gebermitteln (einschließlich Zuschüssen) ist erlaubt. Dadurch verringern sich die Risiken für Unternehmen und die Projektdurchführung wird für staatliche und lokale Behörden vereinfacht.
- Erweiterung des Teilnehmerkreises – alle öffentlichen Wirtschaftssubjekte, einschließlich staatlicher und kommunaler Unternehmen, können sich an ÖPP-Projekten beteiligen.
- Digitalisierung und Annäherung an EU-Standards – ein elektronisches Handelssystem (EHS) wird eingeführt, das Transparenz in allen Phasen des Verfahrens gewährleistet – von der Ausschreibung bis zum Vertragsabschluss.
- Erleichterungen für „kleine Projekte“ (bis zu 5,5 Mio. €) – für solche Initiativen entfällt die Pflicht zur komplexen Machbarkeitsstudie. Eine konzeptionelle Skizze ist ausreichend. Die Vorbereitungszeit wird von 19 auf 12 Monate verkürzt.
- Sonderregelungen für Wohnungsbauprojekte – z. B. die Möglichkeit unvollendete Objekte einzubeziehen, sowie die Übertragung der Auftraggeberfunktion an den privaten Partner ohne Übertragung von Grundstücken.
- Vereinfachtes Verfahren für Wiederaufbauprojekte – Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und soziale Infrastruktur, die während des Kriegsrechts und bis zu sieben Jahre danach umgesetzt werden, unterliegen einem gesonderten vereinfachten Vorbereitungs- und Durchführungsverfahren. Näheres zum vereinfachten Vorbereitungs- und Durchführungsverfahren wird noch von der Regierung festgelegt.
- Garantien für private Partner – Schutz der Rechte privater Partner, Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen und diskriminierungsfreier Behandlung bei der Umsetzung von Projekten; Festschreibung der Vertragsbedingungen mit Schutz vor Eingriffen bei Gesetzesänderungen sowie klare Entschädigungsregelungen im Falle einer Vertragsauflösung durch den Staat.
Wir hoffen, dass das neue Gesetz eine neue Etappe in der Entwicklung der öffentlich-privaten Partnerschaft einleiten und reale Bedingungen für die Gewinnung von Investitionen schaffen wird.