Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Absicherung von Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland gegen politische und militärische Risiken durch die Übernahme von Garantien. Das Programm wird von der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) verwaltet, die die Anträge entgegennimmt und prüft. Im Folgenden werden die wesentlichen Konditionen des Programms erläutert.
Investitionsgarantien stehen für die Ukraine und andere Länder zur Verfügung und decken folgende Risiken ab:
- Nationalisierung oder Enteignung;
- Krieg, bewaffneter Konflikt, innere Unruhen;
- Vertragsbruch (auf Wunsch des Unternehmens);
- Zahlungsverbot und Moratoriumsrisiko;
- Wechselkurs- und Transferrisiko.
Abgedeckt sind Beteiligungen, Stammkapital von Auslandsniederlassungen deutscher Unternehmen, Investitionskredite und sonstige Vermögenswerte, die als Investition gelten.
Wichtig ist, dass die Investitionen in konkrete Projekte fließen und direkt von Deutschland aus getätigt werden, ohne Beteiligung oder Zwischenschaltung von Unternehmen oder Niederlassungen/Vertretungen in anderen Ländern.
Finanzielle Konditionen:
- Die Antragsgebühr für die Garantie kann bis zu 10.000 EUR betragen, wird aber für Investitionen in der Ukraine bis Ende 2025 erlassen.
- Die jährliche Gebühr beträgt 0,5 % der Garantiesumme.
Merkmale des Programms:
- Garantien werden für Investitionen unterschiedlicher Größenordnung - von klein bis groß - übernommen;
- kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden (für direkte Finanzinvestitionen in Geschäftstätigkeiten)
- kann mit anderen staatlichen Förderprogrammen kombiniert werden, u.a. mit ImpactConnect der KfW - DEG.
Im Versicherungsfall kann der Anleger bei PwC eine Entschädigung beantragen und ein unabhängiges Schadensgutachten beifügen. Die Höhe der Entschädigung wird individuell festgelegt, übersteigt aber nicht den in der Garantiepolice genannten Betrag.
In diesem Zusammenhang ist der aktuelle PwC-Bericht für die erste Hälfte des Jahres 2024 zu erwähnen. Demnach gehört die Ukraine zu den Top-10-Ländern in Bezug auf die Anzahl der bestätigten Investitionsgarantien im Allgemeinen und belegt mit insgesamt 53 ausgestellten Investitionsgarantien den dritten Platz in dieser Liste. Auch bei der Anzahl der genehmigten Investitionsgarantien in der ersten Hälfte des Jahres 2024 liegt die Ukraine im Vergleich zu anderen Ländern an erster Stelle.
Der zuständige Ansprechpartner bei PwC ist Matthias Koster (matthias.koster@pwc.com), der Ihre Fragen genauer beantworten und Sie über die Möglichkeiten von Investitionsgarantien beraten kann.