Am 01. November 2023 ist die Klima- und Diversifizierungsstrategie der Investitionsgarantien des Bundes in Kraft getreten. Das Garantieentgelt kann dadurch reduziert werden von 0,5 auf 0,4 Prozent der Investitionssumme pro Jahr.
Das Instrument des Bundes wirkt nach wie vor als Risikovorsorge gegen kriegsbedingte und politische Handlungen.
Wir wiederholen noch mal die wichtigen Punkte.
Welche Risiken werden abgesichert?
Enteignung
Kriegsschäden
Zahlungsverbote oder Moratorien
Konvertierungs- und Transferrisiken
Bruch staatlicher Zusagen
Welche Voraussetzungen gelten?
Neu- bzw. Erweiterungsinvestition durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Positive Auswirkungen in Deutschland und der Ukraine
Ausreichender Rechtsschutz (u.a. durch bilaterale Verträge)
Welche Kosten entstehen?
jährlich zu entrichtendes Garantieentgelt von 0,5% der Investitionssumme (0,4 Prozent bei besonderen Projekten)
Keine Antragsgebühr bis 2025, zudem kein Höchstbetrag für die Absicherung
An wen kann ich mich wenden?
Die Investitionsgarantien werden von der Wirtschaftsrüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers betreut. Ansprechpartner ist:
Michael Huber-Saffer
Michael.Huber-Saffer@de.pwc.com
Tel.: 040/63782083
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Garantien für Direktinvestitionen - Investitionsgarantien