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#13 2024: Stärkung der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) im Wiederaufbauprozess

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Die Ukraine bereitet sich auf den Wiederaufbau ihrer Infrastruktur nach dem Krieg vor. Nach Angaben der Behörden wurden bis Anfang 2024 198 ÖPP-Vereinbarungen unterzeichnet, von denen jedoch viele aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. 

Die Regierung plant, den rechtlichen Rahmen für die Anziehung privater Investitionen zu verbessern. Der Gesetzesentwurf Nr. 7508, der voraussichtlich in zweiter Lesung verabschiedet wird, soll die ÖPP-Verfahren vereinfachen. 


Die wichtigsten Änderungen umfassen: 

  • Einführung des Konzepts eines "Gebers", um ausländische Investitionen anzuziehen. Es ist geplant, in die Gesetzgebung das Konzept eines Gebers einzuführen – eine Einrichtung, die entweder direkt an einen privaten Partner oder über die staatlichen und lokalen Haushalte des öffentlichen Partners einen Zuschuss gewährt.  
  • Ausweitung der Formen staatlicher Unterstützung für ÖPPs – Verbesserung des Unterstützungsmechanismus, wonach der öffentliche Partner den privaten Partner unterstützen kann, indem er die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen garantiert, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind. 
  • Einführung vereinfachter Verfahren für "kleine" ÖPP-Projekte – Aufhebung der Anforderung, eine Durchführbarkeitsstudie für Projekte zu erstellen, sowie Verkürzung des Zeitrahmens für die Entscheidung über eine ÖPP und die Vorbereitung der Ausschreibung.  
  • Spezielles Verfahren für Infrastruktursanierungsprojekte - für Sanierungsprojekte sind keine Konzeptpapiere, Durchführbarkeitsstudien oder Effizienzanalysen erforderlich, was dazu beitragen wird, die Vorbereitungszeit für die ÖPP um 10 – 12 Monate zu verkürzen. Darüber hinaus werden Beispiele für Ausschreibungsunterlagen und Kostenschätzungen für solche Projekte entwickelt. 
  • Einführung eines einheitlichen elektronischen Systems für Ausschreibungen – das System wird die Möglichkeit bieten, Informationen und Dokumente in elektronischer Form zu erstellen, zu veröffentlichen und auszutauschen sowie die Ausschreibung selbst durchzuführen. Das Wirtschaftsministerium plant, ein solches elektronisches System im Jahr 2025 einzuführen. 

Ziel dieser Änderungen ist es, die Anziehung von Investitionen zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur zu erleichtern und zu vereinfachen. Wir hoffen, dass die Änderungen dazu beitragen werden, die Erholung des Landes voranzutreiben. 

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