Nach mehr als 50 Jahren steht das ukrainische Arbeitsrecht vor einem grundlegenden Neustart. Während die Ukraine weiterhin unter Kriegsrecht steht, wird bereits die arbeitsrechtliche Ordnung der Nachkriegszeit vorbereitet.
Im Januar 2026 veröffentlichte und registrierte das Ministerkabinett den Entwurf des Arbeitsgesetzbuches (Nr. 14386) im Parlament.
Wenn alle Phasen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgreich durchlaufen werden, tritt das Arbeitsgesetzbuch sechs Monate nach Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine in Kraft.
Das Arbeitsgesetzbuch soll das veraltete Arbeitsgesetzbuch ersetzen, das bereits 1971 verabschiedet wurde.
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