Die Regierung der Ukraine hat durch Verordnung vom 9. April 2024 die Möglichkeiten der Exportkreditagentur ("EСA") erweitert. In der Verordnung wird die Liste der kriegsbedingten und politischen Risiken, die die EСA versichern kann, sowie die entsprechenden Bedingungen für deren Versicherung und Rückversicherung definiert.
Gemäß den Bedingungen bietet die ECA die Versicherung von Investitionen, die Versicherung von Investitionskrediten und die Rückversicherung von Risiken auf der Grundlage entsprechender Versicherungs- und Rückversicherungsverträge an.
Wir danken Igor Krasovskiy, Olena Savchuk und Dr. Oleh Zahnitko von Integrites für den Artikel.