Die derzeitige Tätigkeit und Durchsetzung des Antimonopolkomitees der Ukraine (AMC") beruht auf Rechtsvorschriften aus den frühen 2000er Jahren, die seither nicht grundlegend geändert wurden.
Moderne Herausforderungen und der rasche Weg der Ukraine in die EU erfordern jedoch eine Reform des Kartellrechts, was zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs Nr. 5431 (die "Reform") führte. Ziel der Reform ist es, die Anforderungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zu erfüllen und das ukrainische Kartellrecht mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand der EU in Einklang zu bringen.
Zu den wichtigsten Änderungen und Neuerungen der Kartellrechtsreform gehören:
- Änderungen des Fusionskontrolleerfahrens ,
- Verbesserung der Kronzeugenregelung und des Vergleichsverfahrens zur Befreiung von der Haftung in Fällen von wettbewerbswidrigen abgestimmten Verhaltensweisen und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung,
- Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung für Verstöße gegen das Kartellrecht,
- das Verfahren für die Durchführung von Inspektionen von Unternehmen durch die AMC,
- Anwendung des einheitlichen Verfahrens zur Berechnung der Geldbußen.
Die Autoren sind – Timur Bondaryev (timur.bondaryev@arzinger.ua), Oleksandr Dyakulych (oleksander.dyakulych@arzinger.ua) und Olena Nasienkova (olena.nasienkova@arzinger.ua) aus Arzinger.