Am 29. Juli 2025 genehmigte die nationale Regulierungsbehörde die Regeln für monatliche Zuweisung von Kapazitäten auf grenzüberschreitenden Stromleitungen. Diese gelten für Verbindungen zwischen der Ukraine, Ungarn, der Slowakei und Rumänien. Die Auktionen finden über die europäische Plattform „Joint Allocation Office“ statt. Somit können Unternehmen ab Dezember 2025 monatlich Stromimporte in die Ukraine planen und Verträge abschließen.
Aktuell darf die Ukraine stündlich bis zu 2.100 MW Strom aus Nachbarländern wie Polen, die Slowakei, Rumänien, Ungarn und Moldawien importieren. Die Vergabe erfolgt jedoch nur für den Day-Ahead- und Intraday-Markt. Das begrenzt die Nachfrage und macht Importe teurer. Mit der neuen monatlichen Zuweisung können Unternehmen frühzeitig planen und günstigere Konditionen nutzen. Das erhöht die Versorgungssicherheit, senkt Ausfallrisiken und reduziert die Stromkosten.
Für die zweite Jahreshälfte 2025 wird zudem ein neues Gesetz (Nr. 12087) erwartet. Es soll die weitere Integration des ukrainischen Strommarktes mit der EU ermöglichen. Dann werden auch Auktionen für jährliche, saisonale und vierteljährliche Kapazitäten möglich – inklusive langfristiger Importverträge.