Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat im Rahmen der Konferenz für den Wiederaufbau der Ukraine 2025 in Rom die Fazilität zur Verringerung des Risikos erneuerbarer Energien in der Ukraine vorgestellt.
Die Fazilität adressiert Investitionsrisiken von Volatilität bei Strompreisen und erhöht Sicherheit bei der Renditenplannung. Der Mechanismus wird Investoren gegen erhebliche Preisschwankungen des ukrainischen Strommarkts absichern. Damit werden die Rentabilität von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und der Zugang zu Krediten deutlich erhöht.
Eckpunkte:
- Inkrafttreten: ab 1. Januar 2026
- Ziel: Absicherung von Investitionen in den Ausbau (bis zu 1 GW) an erneuerbaren Energiekapazitäten
- Investitionsvolumen: Mobilisierung von bis zu EUR 1,5 Mrd.
- Fördergeber: EU (EUR 180 Mio.), Niederlande (EUR 12 Mio. als Zuschuss), weitere Zusagen von Deutschland, Norwegen, Schweden und der Schweiz erwartet
- Vergabe: Auswahl der förderfähigen Projekte durch spezielle Auktionen
- Zusätzliche Unterstützung: Technische Beratung der ukrainischen Behörden in der Entwicklung neuer Instrumente für erneuerbare Energien
Mit diesem Schritt sendet die EBRD ein Signal an internationale Investoren: die Ukraine soll trotz der herausfordernden Lage ein zukunftsträchtiger Markt für erneuerbare Energien sein – mit Risikoabsicherung durch ein multilaterales Finanzierungsinstrument.
Weitere Informationen über den Mechanismus und seine Funktionsweise finden Sie hier.