Die Ukraine setzt mit steuerlichen Erleichterungen ein Signal an Investoren im Energiesektor. Änderungen im Steuerrecht sichern bis Januar 2029 die Befreiung von Mehrwertsteuer und Einfuhrzöllen für den Import zentraler Ausrüstungen für erneuerbare Energien, Energiespeicher, Netzinfrastruktur und dezentrale Stromerzeugung.
Die Gesetzesänderungen schaffen über drei Jahre hinweg verlässliche und kalkulierbare Rahmenbedingungen für Projektentwickler und Kapitalgeber. Sie senken die Investitionskosten, erweitern erstmals die Zollbefreiung auf Windturbinen und verbessern damit die Wirtschaftlichkeit sowie die Finanzierungsfähigkeit einer breiten Projektpipeline.
In Verbindung mit dem erwarteten Preissicherungsmechanismus für erneuerbare Energien ab zweiter Hälfte 2026 entsteht ein attraktives Investitionsumfeld für große dezentrale Energieprojekte in der Ukraine.