Committee Update

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#05 2024: Änderungen der Verfahren für die Eintragung Ausländischer Repräsentanzen und Filialen

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Am 1. August erörterte der Ausschuss Recht in seiner Sitzung die Gesetzesänderungen zu den Verfahren für die Registrierung und Änderung von Informationen über ausländische Repräsentanzen in der Ukraine. Auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse hat Alesya Pavlynska, Vorsitzende des Ausschusses, einen Informationsartikel verfasst, der für die Kammermitglieder von Interesse sein wird.

Ab dem 3. September 2024 wird die Ukraine revolutionäre Änderungen einführen, die sich auf die Registrierung und den Betrieb von separaten Abteilungen (Repräsentanzen und Filialen) ausländischer Unternehmen auswirken werden. Das entsprechende Gesetz wurde am 14. Juli 2023 verabschiedet, tritt aber jetzt in Kraft.

Zum ersten Mal wird die Zuständigkeit für die Registrierung von separaten Abteilungen auf die staatlichen Registerbeamten übertragen, was bedeutet, dass Informationen über Repräsentanzen und Filialen ausländischer Unternehmen im Einheitlichen staatlichen  Register für juristische Personen, Einzelunternehmer und öffentliche Organisationen (ESR) verfügbar sein werden. 
 

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