Іn der Sitzung am 12. März hat der Ausschuss für Steuern und Rechnungslegung mit dem German Economic Team die Reformvorschläge des Ausschusses für das Investement Policy Paper erörtert. Die Vorschläge bezogen sich insbesondere auf:
Verbesserung der allgemeinen Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung bei Transaktionen mit steuerlich transparenten ausländischen Unternehmen (z. B. GmbH & Co. KG)
Erhöhung der Grenzen für Transaktionen mit einer Vertragspartei bei der Anwendung der Verrechnungspreisregelung
Gesetzliche Regelungen für die Abwicklung ukrainischer Tochtergesellschaften im Falle der Abwicklung von Unternehmen mit ausländischem Anteilseigner
Weitere Themen waren ein Schreiben an das ukrainische Ministerium für digitale Transformation zur Verwendung einfacher elektronischer Signaturen, die von AdobeSign, DocuSign und ähnlichen Diensten generiert werden.
Die Teilnehmer erörterten auch das selektive Vorgehen der Steuerbehörden bei Kriterien für die Aufnahme von Unternehmen in den Prüfungsplan, wie dem Verhältnis zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten. Ebenfalls Thema war die Aufbewahrungsfrist für Primärdokumente.