In der Ukraine ist grundsätzlich jede Nutzung von geistigem Eigentum nur möglich, wenn eine Zustimmung zur Nutzung vorliegt und eine Vergütung (Honorar) für die Nutzung gezahlt wird. Eine Vergütungsform ist die Lizenzgebühr.
Das ukrainische Steuergesetzbuch sieht eine besondere Besteuerung von Lizenzgebühren für natürliche Personen vor, wonach Lizenzgebühren nach den für Dividenden geltenden Regeln zu einem Satz von 18 % besteuert werden.
Wir danken Aljona Korotych von Schneider Group TOV für den Artikel.